Bezirkslohn-TV Baden-Württemberg [17.09.2024]

Zum 1. Januar ist der Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe durch den Tarifvertrag Nr. 6 G ersetzt worden. Die Überleitung in den neuen Tarifvertrag muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.

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Zum 1. Januar ist der Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe durch den Tarifvertrag Nr. 6 G ersetzt worden. Die Überleitung in den neuen Tarifvertrag muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.

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