Bezirkslohn-TV Baden-Württemberg [17.09.2024]

Zum 1. Januar ist der Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe durch den Tarifvertrag Nr. 6 G ersetzt worden. Die Überleitung in den neuen Tarifvertrag muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.

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Jahressonderzahlung im TVöD/TV-L [12.09.2024]

…und jährlich grüßt das Murmeltier?

Für den Personaler im TVöD/TV-L passt dieser Satz: alle Jahre wieder gilt es die Herausforderung der Abrechnung der Jahressonderzahlung zu meistern. Wer sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat, weiß, dass sich die Schwierigkeit im Detail verbirgt.

Insbesondere gilt es die Auswirkungen beispielsweise von Mutterschutz und Elternzeit oder lang andauernder Krankheit von Beschäftigten auf die Berechnung der Jahressonderzahlung zu kennen. Ferner muss stets die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Jahressonderzahlung berücksichtigt werden. All die besonderen Themen werden anhand praktischer Beispiele erläutert.

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Bezirkslohn-TV Baden-Württemberg [17.09.2024]

Zum 1. Januar ist der Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe durch den Tarifvertrag Nr. 6 G ersetzt worden. Die Überleitung in den neuen Tarifvertrag muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.

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Jahressonderzahlung im TVöD/TV-L [12.09.2024]

…und jährlich grüßt das Murmeltier?

Für den Personaler im TVöD/TV-L passt dieser Satz: alle Jahre wieder gilt es die Herausforderung der Abrechnung der Jahressonderzahlung zu meistern. Wer sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat, weiß, dass sich die Schwierigkeit im Detail verbirgt.

Insbesondere gilt es die Auswirkungen beispielsweise von Mutterschutz und Elternzeit oder lang andauernder Krankheit von Beschäftigten auf die Berechnung der Jahressonderzahlung zu kennen. Ferner muss stets die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Jahressonderzahlung berücksichtigt werden. All die besonderen Themen werden anhand praktischer Beispiele erläutert.

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Personal gewinnen und halten durch Nutzen tariflicher Spielräume – Alles rund um die Stufenzuordnung und Höhergruppierung im TVöD und TV-L mit Karin Spelge, Vorsitzende Richterin des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts am 23.04.2024

Inhalte (voraussichtlich): Stellschraube: Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L   Stellschraube: Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Herabgruppierungen Weitere Informationen zu diesem WSW-Web-Seminar finden Sie hier. Hier geht es zu unserer Seminarübersicht

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Personal gewinnen und halten durch Nutzen tariflicher Spielräume – Alles rund um die Stufenzuordnung und Höhergruppierung im TVöD und TV-L mit Karin Spelge, Vorsitzende Richterin des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts am 23.04.2024

Inhalte (voraussichtlich): Stellschraube: Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L   Stellschraube: Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Herabgruppierungen Weitere Informationen zu diesem WSW-Web-Seminar finden Sie hier. Hier geht es zu unserer Seminarübersicht

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Personal gewinnen und halten durch Nutzen tariflicher Spielräume – Alles rund um die Stufenzuordnung und Höhergruppierung im TVöD und TV-L mit Karin Spelge, Vorsitzende Richterin des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts am 23.04.2024

Inhalte (voraussichtlich): Stellschraube: Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L   Stellschraube: Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Herabgruppierungen Weitere Informationen zu diesem WSW-Web-Seminar finden Sie hier. Hier geht es zu unserer Seminarübersicht

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