Besondere Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijobber) führen bei Fehlern bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung zu erheblichen Beitragsnachforderungen. Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis 2.000 EUR bestehen darüber hinaus besondere beitragsrechtliche Regelungen. In den beiden…
