Seit dem 1.1.2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich krankenversicherten Personen digital von den Ärzten und Krankenhäusern an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt.

Seit dem 1.1.2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich krankenversicherten Personen digital von den Ärzten und Krankenhäusern an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt.