Das Personaleinstellungsverfahren birgt verschiedene Herausforderungen. Es gilt, ausschließlich dem Leistungsgrundsatz Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen und diesen im Einstellungsverfahren entsprechend abzubilden. Dabei muss sowohl der Gedanke der Funktionsfähigkeit der Verwaltung als auch der individuelle…