Bürokratieentlastungsgesetz IV am 05.11.2024 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Erleichterungen in der täglichen Personalarbeit? Was sich sehr verlockend anhört, wird ab 1. Januar 2025 Realität – wenigstens in einigen Bereichen des Arbeitsrechts.

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das in wesentlichen Teilen voraussichtlich zum 1.1.2025 in Kraft treten wird, setzt der Gesetzgeber zahlreiche Formerleichterungen um. Während an vielen Stellen, an denen bisher die Schriftform erforderlich ist, zukünftig die Textform ausreichen wird, ersetzt der Gesetzgeber an anderen Stellen die Schriftform nur durch die „elektronische Form“. Die Tücke hierbei: unter „elektronischer Form“ ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht der Versand einer E-Mail zu verstehen, erforderlich ist vielmehr die „qualifizierte“ elektronische Form.

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