Spielräume bei der Stufenzuordnung und Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Inhalte (voraussichtlich):
- Stufenzuordnung
- Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L
- Erforderlich bei jeder Einstellung, auch nach Befristung
- Grundsatz: Deckelung auf die Stufe 3
- Ausnahme: Wiedereinstellung nach Befristung und Erwerb der einschlägige Berufserfahrung im EU-Ausland
- Zwingende Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung
- Grundsatz: unveränderte eingruppierungsrechtliche Wertigkeit
- Ausnahme: Einschlägige Berufserfahrung aus Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe
- Ermessensbestimmungen
- Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung
- Arbeitsmarktzulage/VKA
- Fachkräftezulage/VKA
- Stufenvorweggewährung, § 16 Abs. 5 TV-L
- Kombination von zwingenden und von Ermessensbestimmungen
- Mitbestimmungsrechte des Personalrats
- Erforderlich bei jeder Einstellung, auch nach Befristung
- Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Herabgruppierungen
- Mögliche Nachteile durch Höhergruppierungen
- Begriff der Höher- bzw. Herabgruppierung
- Einordnung der Stellenhebung
- Stufenzuordnung nach vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
- Stufe und Stufenlaufzeit nach Stellenhebungen
- Stufenlaufzeit nach korrigierender Höhergruppierung
- Stufenlaufzeit nach korrigierender Herabgruppierung
- Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
- Passgenaue Höhergruppierung
- Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L
- Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
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