Spielräume bei der Stufenzuordnung und Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Inhalte (voraussichtlich):

  • Stufenzuordnung
    • Stufenzuordnung bei der Einstellung, § 16 Abs. 2 TVöD/TV-L
      • Erforderlich bei jeder Einstellung, auch nach Befristung
        • Grundsatz: Deckelung auf die Stufe 3
        • Ausnahme: Wiedereinstellung nach Befristung und Erwerb der einschlägige Berufserfahrung im EU-Ausland
      • Zwingende Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung
        • Grundsatz: unveränderte eingruppierungsrechtliche Wertigkeit
        • Ausnahme: Einschlägige Berufserfahrung aus Tätigkeit in niedrigerer Entgeltgruppe
      • Ermessensbestimmungen
        • Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung
        • Arbeitsmarktzulage/VKA
        • Fachkräftezulage/VKA
        • Stufenvorweggewährung, § 16 Abs. 5 TV-L
      • Kombination von zwingenden und von Ermessensbestimmungen
      • Mitbestimmungsrechte des Personalrats
    • Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Herabgruppierungen
      • Mögliche Nachteile durch Höhergruppierungen
      • Begriff der Höher- bzw. Herabgruppierung
      • Einordnung der Stellenhebung
      • Stufenzuordnung nach vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
      • Stufe und Stufenlaufzeit nach Stellenhebungen
      • Stufenlaufzeit nach korrigierender Höhergruppierung
      • Stufenlaufzeit nach korrigierender Herabgruppierung
      • Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
    • Passgenaue Höhergruppierung
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Weitere Informationen zu diesem WSW-Web-Seminar finden Sie hier.

Hier geht es zu unserer Seminarübersicht bis Juli 2025 .

WSW-Campus Seminare & WorkshopsFranz-Volk-Straße 25 DE 77652 Offenburg

Seminare-Beratung

+49 781 970 261 262

E-Mail

seminare@wsw-campus.de
Newsletter der WSW-Gruppe
Über neue Seminare zu aktuellen Themen sowie neue Rechtsprechung zuerst erfahren.

Rechtsberatung & -Vertretung

Zur WSW-Kanzlei