Erleichterungen in der täglichen Personalarbeit? Was sich sehr verlockend anhört, wird ab 1. Januar 2025 Realität – wenigstens in einigen Bereichen des Arbeitsrechts.

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das in wesentlichen Teilen voraussichtlich zum 1.1.2025 in Kraft treten wird, setzt der Gesetzgeber zahlreiche Formerleichterungen um. Während an vielen Stellen, an denen bisher die Schriftform erforderlich ist, zukünftig die Textform ausreichen wird, ersetzt der Gesetzgeber an anderen Stellen die Schriftform nur durch die „elektronische Form“. Die Tücke hierbei: unter „elektronischer Form“ ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht der Versand einer E-Mail zu verstehen, erforderlich ist vielmehr die „qualifizierte“ elektronische Form.

Die Änderungen betreffen nahezu den gesamten Prozess des Arbeitsverhältnisses: vom Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen über die Geltendmachung der Elternzeit bis zur Erstellung des Zeugnisses gibt es neue gesetzliche Regelungen! Der Abschluss von Befristungen wird erleichtert, aber – auch hier die Tücke – dies gilt nur für die Befristung auf die Regelaltersgrenze.

Kurzum: Die Erleichterungen ziehen sich als roter Faden durch nahezu alle Stufen der Personalarbeit. Damit gilt es, sich mit den Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz auseinanderzusetzen und in der Folge kritisch zu prüfen, an welchen Stellen eigene Prozesse verändert und angepasst werden können.

In dem WSW-Web-Seminar stellen Ihnen die erfahrenen Referenten die neuen gesetzlichen Regelungen praxisnah und mit Beispielen vor und geben wertvolle Tipps zur Umsetzung.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Grundlagen und Definition der Formvorschriften: Schriftform, elektronische Form, Textform
  • Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen
  • Befristung auf die Regelaltersgrenze
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Pflege-, Familienpflegezeit
  • Jugendarbeitsschutz
  • Zeugnisrecht
  • Weitere arbeitsrechtlich relevante Änderungen

Weitere Informationen finden Sie hier.

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