am Donnerstag, den 17.10.2024 von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr mit Herrn Rechtsanwalt Hendrik Hase

Sie erstellen in der Personalabteilung täglich eine Vielzahl an Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen, Vereinbarungen, Bestätigungen, etc.  Dies ist grundsätzlich formfrei, d. h. Sie haben die Wahl, wie Sie einen Vertrag, eine Vereinbarung, … abschließen. Diese Formfreiheit gilt jedoch nur, soweit ein Gesetz oder der Tarifvertrag nichts anderes bestimmen. Welche Formvorschriften gibt es? Worin unterscheiden sie sich? Was passiert, wenn eine Formvorschrift nicht eingehalten wird?

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