Während in der Privatwirtschaft die Betriebszugehörigkeit in der Regel beschränkt ist auf die Zeit im Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber, sehen die Tarifvertragsparteien im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes TVöD/TV-L in einigen Vorschriften zusätzlich die Anrechnung von Vorzeiten bei bestimmten anderen Arbeitgebern vor. Die Referentin vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Regelungen des TVöD/TV-L zur Berechnung der Beschäftigungszeit. Die Vorschriften sowie Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Bedeutung der Beschäftigungszeit im TVöD/TV-L
  • „Beschäftigungszeit I“ – Zeiten bei demselben Arbeitgeber
  • „Beschäftigungszeit II“ – Anrechnung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes
  • Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten
  • Besitzstandregelung für vom BAT bzw. BMT-G II/MT-Arb auf den TVöD/TV-L übergeleitete Beschäftigte
  • Auswirkung von Unterbrechungszeiten, z.B. durch Sonderurlaub, auf die Beschäftigungszeit
  • Tageweise Berechnung der Beschäftigungszeit
  • Festsetzung und Berichtigung der Beschäftigungszeit
  • Maßgeblichkeit der Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist, sog. „Unkündbarkeit“, Krankengeldzuschuss, Fälligkeit Jubiläumsgeld

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