Während in der Privatwirtschaft die Betriebszugehörigkeit in der Regel beschränkt ist auf die Zeit im Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber, sehen die Tarifvertragsparteien im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes TVöD/TV-L in einigen Vorschriften zusätzlich die Anrechnung von Vorzeiten bei bestimmten anderen Arbeitgebern vor. Die Referentin vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über die Regelungen des TVöD/TV-L zur Berechnung der Beschäftigungszeit. Die Vorschriften sowie Urteile des Bundesarbeitsgerichts werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.
Inhalte (voraussichtlich):
- Bedeutung der Beschäftigungszeit im TVöD/TV-L
- „Beschäftigungszeit I“ – Zeiten bei demselben Arbeitgeber
- „Beschäftigungszeit II“ – Anrechnung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten
- Besitzstandregelung für vom BAT bzw. BMT-G II/MT-Arb auf den TVöD/TV-L übergeleitete Beschäftigte
- Auswirkung von Unterbrechungszeiten, z.B. durch Sonderurlaub, auf die Beschäftigungszeit
- Tageweise Berechnung der Beschäftigungszeit
- Festsetzung und Berichtigung der Beschäftigungszeit
- Maßgeblichkeit der Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist, sog. „Unkündbarkeit“, Krankengeldzuschuss, Fälligkeit Jubiläumsgeld
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