Die deutsche Verfassung bekennt sich für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben zum Berufsbeamtentum. Dies bedingt eine spezifische Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses. Es ist geprägt von umfangreichen Loyalitätspflichten, die mit einer „amtsangemessenen“ Versorgung korrespondieren. Das Beamtenverhältnis unterscheidet sich zentral von den Strukturen des Arbeitsverhältnisses. Seine Begründung, seine Entwicklung sowie Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten unterliegen aufgrund der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ einschlägigen Regeln des Bundes- und des Landesrechts. Im Rahmen des WSW-Web-Seminars werden die typischen Unterschiede und die daraus resultierenden personalrechtlichen Instrumente analysiert und für die praktische Anwendung aufbereitet.
Seminarinhalte (voraussichtlich):
- Rechtsgrundlagen und Handlungsinstrumentarium
- Arten der Beamtenverhältnisse
- Rechte und Pflichten sowie daraus folgende Handlungsoptionen
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