Das Personaleinstellungsverfahren birgt verschiedene Herausforderungen. Es gilt, ausschließlich dem Leistungsgrundsatz Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen und diesen im Einstellungsverfahren entsprechend abzubilden. Dabei muss sowohl der Gedanke der Funktionsfähigkeit der Verwaltung als auch der individuelle Schutz der Bewerberin bzw. des Bewerbers umfangreich berücksichtigt werden. Gerade aufgrund der zunehmenden Personalgewinnungsschwierigkeit ein nicht immer einfaches Unterfangen!

Seminarinhalte (vorausichtlich):

  • Einstellung als Laufbahnbewerber oder als „anderer Bewerber“ – Vorstellung der Handlungsmöglichkeiten
  • Gestaltung des Einstellungsverfahrens
  • Ausschluss von Bewerbern vom Verfahren
  • Berücksichtigung von beruflichen Vorerfahrungszeiten

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